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Steueroasen: Auch EU-Staaten müssen auf die Schwarze Liste

Europa muss auch vor der eigenen Haustüre kehren/ Körperschaftssteuerrecht muss endlich im digitalen Zeitalter ankommen

Die EU-Finanzminister wollen heute eine Schwarze Liste der Steueroasen beschließen. Der CSU-Finanzexperte, Markus Ferber kritisiert, dass die Minister die Augen vor innereuropäischen Problemen verschließen: "Wenn wir glaubwürdig sein wollen, dürfen wir jedoch nicht bei Drittstaaten stehen bleiben, sondern müssen auch EU-interne Steueroasen ins Visier nehmen. Was im Vereinigten Königreich und den zugehörigen Überseegebieten über Malta bis hin zu Madeira vor sich geht, fällt für mich definitiv in die Kategorie Steueroase. Gegen solche innereuropäische Steueroasen müssen wir entschlossen vorgehen. Wenn die schwarze Liste EU-Steueroasen außen vor lässt, ist sie nicht glaubwürdig."

Ferber fordert ambitionierte Liste

Markus Ferber bedauert, dass es bei der Schwarzen Liste zu Steueroasen schon seit Jahren nicht voran gehe. "Die Paradise Papers haben gerade erst wieder gezeigt, wie groß das Problem ist." Deswegen fordert Ferber: "Die Liste darf keinesfalls nur den kleinsten gemeinsamen Nenner zusammenfassen, sondern muss ambitioniert sein. Und es muss klar sein, dass wir die Übeltäter nicht nur benennen, sondern auch mit spürbaren Sanktionen gegen sie vorgehen müssen. Nur so wird sich etwas ändern."

Körperschaftssteuerrecht muss auch im digitalen Bereich greifen

Ein weiteres Thema auf der Tagesordnung ist die Besteuerung der Digitalwirtschaft. "Unser Körperschaftssteuerrecht befindet sich noch im 20. Jahrhundert und passt nicht mehr zu Geschäftsmodellen im digitalen Zeitalter. Um künftig auch digitale Plattformen zu erfassen, müssen wir das Konzept einer virtuellen Betriebsstätte einführen, damit Google, Facebook und co künftig dort Steuern zahlen, wo sie Gewinne erwirtschaften."

"Am sinnvollsten wäre ein abgestimmtes Vorgehen auf OECD-Ebene, aber wenn die USA bei der Besteuerung der Digitalwirtschaft weiter blocken, muss die EU eigene Maßnahmen auf den Weg bringen. Mit dem Vorschlag für eine gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage liegt bereits ein konkreter Gesetzesvorschlag auf dem Tisch, über den eine virtuelle Betriebsstätte eingeführt werden könnte."

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