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Steuerwettbewerb: Markus Ferber warnt vor Verwässerung der neuen Regeln

CSU-Europaabgeordneter kritisiert fehlenden Willen der Mitgliedstaaten die aktuelle Chance zu nutzen und fairen Steuerwettbewerb zu schaffen

Die Unternehmensbesteuerung in der EU hat keinen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt aggressive Steuerplanung und missbräuchliche Steuerpraktiken von Unternehmen zu beenden und einen fairen Steuerwettbewerb zu schaffen. Die Mitgliedsstaaten arbeiten derzeit an einer Beschlussvorlage, welche kommende Wochen von den Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden soll. Markus Ferber, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für den neuen Rechtsrahmen für Steuervorbescheide warnt angesichts dieser Positionierung vor einem Scheitern des ambitionierten Vorhabens: „Wenn der Text am Ende in dieser Form angenommen wird, haben die Mitgliedstaaten eine große Chance vertan.“

Der CSU-Europaabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der CSU-Europagruppe drängt auf die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten bei Steuervorbescheiden. „Denn trotz Milliardengewinne zahlen manche multinationale Unternehmen kaum Steuern in Europa. Dadurch gehen den öffentlichen Kassen Milliardenbeträge verloren. Im Kampf gegen Steuervermeidung müssen zahlreiche Mitgliedstaaten nachrüsten. Davor zieren sich jetzt und wollen den ambitionierten Plan â¤"einen fairen Steuerwettbewerb in Europa zu schaffen â¤" verwässern.“

„Wir brauchen eine EU-weite, systematischere und verbindlichere Vorgehensweise beim Informationsaustausch über Vorbescheide.“ Nationalen Behörden fehlen oft die notwendigen Informationen zu den Auswirkungen eines anderen Steuerregimes. Finanzämter sollen künftig verpflichtet werden, Informationen über Steuervorbescheide auszutauschen. „Das Europäische Parlament fordert die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf alle Steuervorbescheide und Verständigungsvereinbarungen und nicht nur solche mit grenzüberschreitender Dimension, wie es die Mitgliedsstaaten es jetzt planen. Der Plan der Mitgliedstaaten wird zu Abgrenzungsproblemen führen“, warnt Ferber. „Auch den wichtigen Punkt der Austauschintervalle wollen die Mitgliedstaaten verwässern. Nur alle sechs Monate sollen die Daten an die Behörde übermittelt werden. Der Austausch der Informationen muss unmittelbar, nachdem der Bescheid erteilt oder die Vorabverständigungsvereinbarung getroffen wurde, erfolgen. Es gibt für mich keinen plausiblen Grund, warum die Daten nur 2-mal im Jahr übermittelt werden sollen“, so Markus Ferber.

Kritik übt Ferber auch an dem Vorhaben der Mitgliedsstaaten, der Kommission den Zugriff auf die Daten der Steuervorbescheide zu verwehren. „Steuervorbescheide haben auch eine wettbewerbsrechtliche Dimension. Deswegen muss die Kommission selbstverständlich auch die Daten dafür nutzen dürfen, um zu überprüfen, ob diese Regeln eingehalten werden.“

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