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Stimmerklärung zur Ungarn-Abstimmung

"Wir haben gegen den Bericht gestimmt. Denn die Voraussetzungen für die Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn sind unseres Erachtens nicht gegeben. Der Bericht enthält auch zahlreiche politische Bewertungen zur ungarischen Politik, die wir nicht teilen.

Die Europäische Kommission hat gegen Ungarn zu Recht verschiedene Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, z. B. wegen der ungarischen Mediengesetzgebung. Ungarn hat auf viele Beschwerden reagiert und die jeweiligen Gesetze geändert. Zahlreiche Verfahren wurden daher abgeschlossen. Die Einleitung dieser Verfahren begrüßen wir, da sich alle Mitgliedstaaten an geltendes europäisches Recht halten müssen. Ein Rechtsstaatsverfahren ist nur einzuleiten, wenn die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der europäischen Werte besteht. Das Rechtsstaatsverfahren ist ein starkes Instrument, es kann zum Entzug der Stimmrechte eines Mitgliedstaates führen. Der Sargentini-Bericht schießt weit über das Ziel hinaus.

In dem Bericht werden unberechtigte Vorwürfe erhoben, bereits abgeschlossene Verfahren wieder thematisiert und politisch motivierte Bewertungen zu Migration und anderer Themen vorgenommen, die nichts mit einem Rechtsstaatsverfahren zu tun haben. Ungeachtet eines Artikel 7-Verfahrens erwarten wir, dass es zu einem intensiven Dialog der Kommission mit Ungarn kommt, um jegliche Zweifel auszuräumen, dass es keine Einschränkungen der wissenschaftlichen Freiheit und der legitimen Betätigung von NGOs in Ungarn gibt."

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