Das Europäische Parlament will dem straflosen Rasen im EU-Ausland den Riegel vorschieben. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte heute für die Richtlinie, die es ermöglicht Verkehrsdelikte im europäischen Ausland auch über Landesgrenzen hinweg zu ahnden. "Der europäische Autofahrer ist grenzüberschreitend in Europa unterwegs. Deswegen ist es auch richtig, dass Verkehrsregeln auch im EU-Ausland beachtet werden müssen und die Straffreiheit der ausländischen Autofahrer fällt", so Markus Ferber, verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.
"Bayern ist besonders von Transit- und Grenzverkehr betroffen. Endlich werden die bayerischen Behörden ausländische Verkehrssünder für Ihre Delikte nachverfolgen und Strafbescheide zustellen können", betonte Ferber. Bisher war der Datenaustausch nicht möglich und scheiterte daran, dass die Behörden in der Heimat des Verkehrssünders kein Interesse daran hatten, Strafen für einen EU-Nachbarn einzutreiben. "Künftig soll der Mitgliedstaat, in dem ein Verkehrsdelikt begangen wird, Zugang zu den Daten des Mitgliedstaats erhalten, in dem das Fahrzeug zugelassen ist", so Ferber.
Die Richtlinie gilt für die Geschwindigkeitsüberschreitung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens und rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.
"Beim Thema Bußgeld sind die Unterschiede in der EU sehr groß." Ferber fordert deshalb eine Angleichung des europäischen Bußgeldkatalogs in naher Zukunft. "Hierüber sollten wir uns in einem nächsten Schritt Gedanken machen. Verkehrsdelikte sollten in ganz Europa gleich bestraft werden. Heute können schon geringe Verkehrsverstöße im Ausland für deutsche Autofahrer sehr teuer werden."
Hintergrund:
Kernidee der Richtlinie ist der verpflichtende Austausch von Fahrzeug- und Lenkerdaten innerhalb der EU. Es geht darum, den ausländischen Behörden den direkten Zugriff auf den Verkehrssünder zu ermöglichen - und ihm den Strafzettel direkt zukommen zu lassen. Mit der Zustimmung des Ministerrats könnte die Regelung bereits im Mai in Kraft treten.