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Tachografenpflicht: Keine Mehrbelastung für den Mittelstand

Straßenverkehrspaket beschlossen/ Keine Mehrbelastung für den Mittelstand, aber Chance zur Ausweitung der Handwerkerausnahme verpasst

Nach langwierigen Verhandlungen hat das Europäische Parlament gestern das Straßenverkehrspaket beschlossen. Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, fasst zusammen: „Ziel war es, unlautere Praktiken zu unterbinden, die die Straßen gefährlicher machen. Missstände wie übermüdete Fahrer auf den Straßen, manipulierbare Kontrollgeräte und Briefkastenfirmen im Osten können nun effektiv bekämpft werden. Das Straßenverkehrspaket fördert einen fairen internationalen Wettbewerb, sichere Straßen und gute Arbeitsbedingungen für Kraftfahrer. Mir war hier besonders wichtig, dass für den Mittelstand und Handwerker keine Mehrbelastungen entstehen.“

Maßgeschneiderte Ausnahmen für den Mittelstand

Markus Ferber führt aus: „Wir konnten sicherstellen, dass Handwerker durch maßgeschneiderte Ausnahmen geschützt sind: Handwerker, die Materialien für ihre eigene Arbeit transportieren und sich dabei in einem Radius von 100 km um den Unternehmenssitz bewegen, werden künftig nicht von den Vorschriften erfasst. Diese Ausnahme betrifft Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen und damit Handwerker wie Maler, Schreiner oder Dachdecker.“ Der Europaabgeordnete betont: „Auch der Werkverkehr unter 3,5 Tonnen soll weiterhin von der Tachografenpflicht ausgenommen werden. Ein Bäcker, der seine Ware ausfährt, braucht also auch in Zukunft keinen Tachographen.“ Außerdem wird es Ausnahmen für das Baugewerbe geben: „Baugewerbliche Fahrzeuge von bis zu 44 Tonnen sind von der Regelung ausgenommen, solange sie in einem Radius von 100 km zum Unternehmenssitz unterwegs sind.“, so Ferber.

Chance zur Ausweitung der Handwerkerausnahme auf 150 km nicht genutzt

In einem Punkt zeigt sich Markus Ferber enttäuscht vom Ergebnis: Nachdem er seine Forderung nach einer Ausweitung der Handwerkerausnahme auf 150 km im Parlament durchsetzen konnte, wurde der Vorschlag letztlich von den Mitgliedstaaten abgelehnt. Der Europaabgeordnete erklärt: „Wir hatten die Chance, hier eine erhebliche Verbesserung für unsere Handwerker zu erwirken. Leider wurde das von den Mitgliedstaaten abgeschmettert.“

Spezialregelung für Busunternehmen angekündigt

Die beschlossenen Regelungen gelten sowohl für Transport- als auch für Busunternehmen. Markus Ferber erklärt: „Busunternehmen und Transportunternehmen können nicht über einen Kamm geschert werden. Daher habe ich auf Spezialregelungen für Busunternehmen gedrängt. Leider wurde die Beachtung der besonderen Arbeitsbedingungen der Busfahrer seitens der Sozialdemokraten verhindert. Nun wurde zumindest die baldige Ausarbeitung von Sonderregelungen für Busunternehmen im Verhandlungsergebnis verankert. Ich werde energisch darauf drängen, dass die Kommission sich umgehend an die Arbeit macht und rasch einen Vorschlag für die Busfahrer vorlegt.“

Die neuen Regeln treten gestaffelt im Zeitraum von 2020 bis 2026 in Kraft.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Einen Bericht auf der Seite der DeutschenHandwerkerZeitung finden Sie hier.

 

 

 

 

 

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