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Tachographen: Ausweitung der Ausnahmeregelung auf 150 km nötig

Kommission legt Vorschlag vor/ Praxistaugliche Ausnahmeregelung notwendig/ Radius muss weiter ausgedehnt werden

Der Überarbeitungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Tachographen-Verordnung geht dem Vorsitzenden der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber nicht weit genug: „Eine Ausweitung des Radius der Ausnahmeregelung für Handwerker auf 150 km ist dringend notwendig.“

Die aktuell geltende EU-Verordnung für Lenk- und Ruhezeiten legt eine 50 km-Grenze für den Einsatz eines Tachographen fest. Das bedeutete bisher, dass, wenn ein Handwerker ein Fahrzeug von nicht mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse in einem Radius von mehr als 50 km um den Betrieb einsetzt, ein Fahrtenschreiber eingebaut sein muss.

Die Kommission schlägt nun vor, die Ausnahmeregelung für Handwerker auf einen Radius von 100 km auszudehnen. Der schwäbische Europaabgeordnete betonte, dass eine Umkreisgrenze von 100 km nicht ausreiche. „Im ländlichen Raum müssen Handwerksbetriebe häufig weite Strecken zurücklegen, um Aufträge ausführen zu können.“

Ferber erklärte, dass die EU-Vorschriften in Sachen Fahrtenschreiber den Handwerksbetrieben hohe Kosten verursacht hätten, ohne dass die Straßenverkehrssicherheit verbessert worden wäre. „Deswegen muss die Kommission im Zuge der Überarbeitung jetzt einen praxistauglichen Vorschlag vorlegen, um die Betriebe von der kosten- und zeitaufwändigen Aufzeichnungspflicht zu befreien“, so Ferber.

Nach der Sommerpause wird sich der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments mit dem Vorschlag der Kommission befassen.

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