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Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verlangt grössere Sorgfalt bei Umsetzung von EU-Recht

Enge Zusammenarbeit zwischen EU-Ebene und deutschem Gesetzgeber nötig

 

 

Als "Appell an die Sorgfaltspflicht des deutschen Gesetzgebers bei der Umsetzung von EU-Vorhaben" hat der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bewertet. Dieses hatte die EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006 im Grundsatz als mit dem Grundgesetzt für vereinbar erklär, nicht aber die Umsetzung ins deutsche Recht.

 

"Das Bundesverfassungsgericht hat ein abgewogenes Urteil gefällt, und dem deutschen Gesetzgeber klare Auflagen zur Umsetzung der EU-Richtlinie gemacht. Damit anerkennt das Bundesverfassungsgericht, dass die EU-Richtlinie im Grundsatz mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist".

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeige einmal Mehr die Notwendigkeit einer engeren Verzahnung zwischen EU-Ebene und nationalem Gesetzgeber, betonte Ferber weiter.

 

"Die Bundesregierung sowie Bundestag und Bundesrat müssen EU-Richtlinien sorgfältiger umsetzen. Dies ist nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages besonders wichtig, denn dieser gibt der den nationalen Parlamenten weitreichendere Mitwirkungsmöglichkeiten. Um das Subsidiaritätsprinzip zu wahren und das Grundgesetz nicht zu verletzen, brauchen wir eine engere Verzahnung zwischen EU-Ebene und nationalem Gesetzgeber". 

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