„Das Europäische Parlament hat heute sehr klargemacht, dass es keinen regulatorischen Wettlauf nach unten geben darf. Eine britische Steueroase direkt vor der Küste der EU darf es nicht geben“, kommentiert der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament über die Empfehlungen zum Verhandlungsmandat für das Abkommen über das künftige Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich.
Kein „Singapur an der Themse“:
Für Ferber, der auch wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist, ist klar, dass sich die Beziehungen zum Vereinigten Königreich in Zukunft ändern werden: „Das Vereinige Königreich ist künftig ein Drittstaat und damit verwirkt es auch die Privilegien einer EU-Mitgliedschaft. Wenn das Vereinigte Königreich einen privilegierten Marktzugang will, muss es sich partnerschaftlich verhalten und die Regeln einhalten.“
Sorgen bereiten dem CSU-Europaabgeordneten Überlegungen einiger Tory-Politiker das Vereinigte Königreich zu einem Niedrigsteuerland umzubauen: „Die EU setzt auf faire Zusammenarbeit und fairen Wettbewerb. Ein ‚Singapur an der Themse‘, das auf exzessive Staatsbeihilfen, Steuerdumping und regulatorische Arbitrage setzt, ist damit unvereinbar.“
Wirksamer Sanktionsmechanismus:
Für den CSU-Europaabgeordneten ist deshalb klar, dass es im Abkommen über die zukünftigen Beziehungen einen wirksamen Sanktionsmechanismus geben muss: „Wir sollten uns in Zukunft nicht allein auf das Wohlwollen der Briten verlassen - dafür steht zu viel auf dem Spiel. Michel Barnier muss dafür sorgen, dass es im künftigen Freihandelsabkommen einen schmerzhaften Sanktionsmechanismus für den Fall gibt, dass eine Seite gegen die gemeinsamen Regeln verstößt.“
Finanzdienstleistungen: Äquivalenz kann auch rückgängig gemacht werden:
Für Ferber gilt dieser Grundsatz auch mit Blick auf Finanzdienstleistungen: „Marktzugang für britische Finanzdienstleister gibt es nur, wenn sichergestellt ist, dass sie sich an europäische Regeln halten - und zwar nicht nur am Stichtag, sondern dauerhaft. Es muss klar sein, dass die europäischen Behörden das kontinuierliche Einhalten des EU-Rechts überwachen - andernfalls muss der Äquivalenzstatus wieder einkassiert werden.“