„Die Corona-Krise hat die europäische Wirtschaft unerwartet und hart getroffen. Die notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben dazu geführt, dass selbst gesunde und eigentlich gut aufgestellte Unternehmen mit erheblichen Umsatz- und Gewinneinbußen konfrontiert waren und sich plötzlich in einer existentiellen Notlage wiedergefunden haben. Diese Unternehmen schnell und unkompliziert mit Liquidität zu versorgen, war eine der wesentlichen Herausforderungen der ersten Phase der Krisenbewältigung. Der Bankensektor hat in diesem Prozess eine unverzichtbare Rolle gespielt.
Aus Sicht der Politik und der Aufsicht ging es darum, die Banken in die Lage zu versetzen, diese entscheidende Rolle auch ausfüllen zu können. Die Aufsichtsbehörden haben deswegen schnell und entschlossen reagiert und in vielen Fragen Entgegenkommen und ein wohlwollendes Aufsichtshandeln signalisiert. Wir haben aber bald gesehen, dass es nicht genügt, dass die Aufsichtsbehörden in der Krise ein Auge zudrücken, wo es notwendig ist. Auch in der europäischen Bankenregulierung selbst gibt es einige Bestimmungen, die sich als Flaschenhals herausgestellt haben. Deswegen hat der Europäische Gesetzgeber einige ad-hoc-Anpassungen („CRR Quick Fix“) beschlossen, die den europäischen Banken temporäre Erleichterungen in der Krise bringen werden.
Dieser Vorschlag war zweifelsohne richtig, geht aber trotz eines beschleunigten legislativen Verfahrens mit einigen Verzögerungen einher. Grundsätzlich sollten wir bei der europäischen Bankenregulierung dahin kommen, dass das einschlägige Regelwerk auch im Falle einer schweren Krise hinreichend flexibel ist und ohne Notfallanpassungen auskommt. Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, welche Stellen des Aufsichtsrechts prozyklisch wirken und perspektivisch angepasst werden müssen. Das Basel-III-Finalisierungspaket bietet eine Gelegenheit für weiterführende Anpassungen in diese Richtung, darf aber natürlich nicht selbst zu neuen Belastungen führen.
„Wenn es darauf ankommt, dürfen Banken nicht durch das Ausfüllen von Formblättern und Meldebögen davon abgehalten werden, ihre Kunden zu unterstützen.“
Darüber hinaus muss das Ziel von mehr Verhältnismäßigkeit und einer Eindämmung ausufernder Melde- und Reporting-Pflichten weiterhin im Fokus der europäischen Rechtssetzung bleiben. Denn wenn es darauf ankommt, dürfen Banken nicht durch das Ausfüllen von Formblättern und Meldebögen davon abgehalten werden, ihre Kunden zu unterstützen.
Langfristig müssen wir auch darauf hinarbeiten, dass der europäische Rechtsrahmen das Abwickeln von Bankengeschäften und der Anlageberatung aus der Ferne problemlos ermöglicht. Hier gibt es von der Telefonaufzeichnung bis zu den Bereitstellungsfristen von Dokumenten derzeit noch zu viele Hürden, die den Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts und den veränderten Kundenwünschen schlichtweg nicht gerecht werden.
Die Corona-Krise hat an vielen Stellen die bestehenden Probleme in der Bankenregulierung sehr deutlich hervorgehoben. Wir sollten diese Krise als Impuls dafür nutzen, die bestehenden Probleme so schnell und umfassend wie möglich zu beseitigen.“
Den ganzen Artikel bei PROFIL finden Sie hier.