„Für Kriminelle war es lange Zeit viel zu leicht, mittels Briefkastenfirmen oder verschachtelten Firmenkonstruktionen Gelder zu verschieben oder Steuern zu hinterziehen. Mit der heutigen Abstimmung richten wir den Scheinwerfer auf das Dunkel von anonymen Firmenkonstruktionen und Briefkastenfirmen. Künftig wird ein Blick ins Handelsregister genügen, um festzustellen, wer der wirtschaftlich Begünstigte hinter einem Unternehmen ist. Die Parlamentsposition stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar. Nun ist es an den Mitgliedstaaten zu zeigen, dass sie es ernst meinen mit dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie dürfen bei der Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten nicht länger auf der Bremse stehen."